Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung.
Das gilt auch für Situationen, in denen er als Patient nicht mehr in der Lage ist seinen Willen zu äußern.
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Darin sind neben Wertvorstellungen und Wünschen vor allem Anweisungen zu Behandlungsmaßnahmen enthalten.
Diese können für bestimmte medizinische Situationen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden.
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