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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung.
Das gilt auch für Situationen, in denen er als Patient nicht mehr in der Lage ist seinen Willen zu äußern.
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Darin sind neben Wertvorstellungen und Wünschen vor allem Anweisungen zu Behandlungsmaßnahmen enthalten.
Diese können für bestimmte medizinische Situationen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden.
In der Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung werden eine oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfalle für den Betroffenen handeln. Darin kann über den medizinischen Bereich hinaus (z.B. Behörden- u. Versicherungsangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge usw.) Vorsorge getroffen werden.

Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht bzw. die Betreuungsverfügung sind gesetzlich im Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Geschulte Mitarbeiter unserer Gruppe können Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung behilflich sein.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Marilis Ellermann, Telefon 05242-36 105 oder Bernd Lammers, Telefon 05241-58 608.

Selbstverständlich können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen.
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